Psychotherapie ist eine gesetzlich geregelte Berufstätigkeit, die gegen Honorar ausgeübt wird.
Im niedergelassenen Bereich ist die psychotherapeutische Versorgung aktuell über Kostenzuschuss oder Sachleistung (kassenfinanzierte Psychotherapie) geregelt.
Sie entscheiden sich, ob Sie von der Krankenkasse einen Zuschuss erhalten möchten, dafür braucht es eine
Diagnostik nach ICD-10/11. Auch benötigen Sie bis zur 2. Sitzung eine Bestätigung des Hausarztes. Eine Zusatzversicherung deckt
manchmal den Restbetrag ab.
Die Höhe des Kostenzuschusses für eine Psychotherapiesitzung ist je nach Gesundheitskasse unterschiedlich.
Aktuell gelten folgende Zuschüsse:
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK): € 33,70
Versicherungsanstalt öffentl. Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB): € 46,60
Sozialversicherung der Selbstständigen und Bauern (SVS): € 45,00.
Neben den Zuschüssen gibt es voll kassenfinanzierte Plätze (Psychotherapie auf Krankenschein). Die Plätze sind kontingentiert und somit begrenzt. Für Klient:innen
ist diese Sachleistung kostenfrei.
Aktuell und auf absehbare Zeit habe ich keine freien, vollfinanzierten Kassaplätze zur Verfügung.
Mein aktuelles Honorar (Jänner 2026) beträgt 120,00€ pro Einheit.